Energieausweis für Wohngebäude

 

Seit dem 01. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohnhäuser, die vor 1965 errrichtet wurden. Ab 01. Januar 2009 auch für Eigentümer von neueren Wohngebäuden ab 1966. Der Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität eines Hauses und hilft dabei, die Höhe der anfallenden Ener­gie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Auf einer Skala in den farben Grün, Gelb bis Rot zeigt er, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses ist. Neben Gebäudekenndaten, den Aussagen zur energetischen Situation eines Gebäudes enthält er auch Empfehlungen zur energetischen Gebäudesanie­rung und Modernisierung.